Diese Blogs gehen wegen des JMStV offline

Im letzten Post habe ich schon über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geschrieben und kam zu dem Schluss, dass sich zwar auf die kommenden Monate nichts ändert, aber erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Etliche Blogger haben bereitsin den ersten Stunden angekündigt, ihr Blog zu schließen, weil ihnen das Risiko zu hoch ist. Ein Friedhof:

To be continued…

[Bild: (CC) Flickr/bogenfreund]

48 Gedanken zu „Diese Blogs gehen wegen des JMStV offline“

  1. Ich bleibe. Zur Not pack ich den Server ins Ausland, aber nicht aus vorauseilendem (Un-)Gehorsam, sondern frühestens dann, wenn’s knallt. Ich markiere auch nichts.

    Als dauerhaftem Hartzer kann man mir nichts, und ich bin vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nicht wirklich haftfähig (Depression/Klaustrophobie). So what?

    Allerdings rechne ich damit, daß kommerziell betriebene Blogs so richtig Ärger kriegen könnten. Die Abmahn-Anwälte freuen sich da bestimmt schon drauf.

    Gruß, Frosch

  2. @Sabine – dass die Server im Ausland stehen ist irrelevant, wenn Deutsche ein Angebot für Deutsche in deutscher Sprache ins Netz packen. Es reicht nicht, die Server ins Ausland zu packen, man muss tatsächlich schon persönlich auswandern, um unbehelligt zu bleiben.

  3. Ich betreiben eine kleine Seite zum Thema Spielen am Macintosh und iPhone/iPad. Natürlich haben wir da Werbung drauf, die gerade mal so unsere Server- und Unterhaltskosten deckt. Damit sind wir also – obwohl nur Hobbyseite – kommerziell.

    Nun überlegen wir auch, die Seite zuzumachen, denn wir können uns weder das Freigabe-Siegel noch einen Jugendschutzbeauftragten leisten.

    Bliebe noch, einen Server in einem Land ohne Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland zu mieten, aber auch das können wir uns nicht leisten, denn für unseren jetzigen Server haben wir einen laufenden Vertrag, der bezahlt werden will.

    Die haben doch ‘ne Macke, diese Internetausdrucker.

    Gruß,
    Gero

  4. @Trotzdendorf: Es gilt ausnahmslos für alle. Auf kommerzielle Anbieter beschränkt ist lediglich die Impressumspflicht und damit die Nennung eines Jugendschutzbeauftragten.

  5. @Enno: Womit wir auch hier wieder bei der Frage wären, ob schon der flattr-Button ein Angebot kommerziell macht. Wird wohl Zeit, dass endlich mal echte Gesetze gemacht werden, die dem Netz auch wirklich gerecht werden.

  6. @Enno Park,

    wie schaut’s eigtl. aus, wenn im Ausland (z.B. Schweiz) wohnhafte Blogs auf deutschen Servern (z.B. bei Hetzner) in deutscher Sprache (also u.a. auch an Deutsche gerichtet) betreiben?

    Risiko für den “schweizer” (in echt: in der Schweiz lebenden Deutschen) Betreiber?

    Alexander

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  11. Im JMStV-E gibt es keine Unterscheidung zwischen privaten und kommerziellen Internetauftritten! Das sollte allen bewußt sein, die hier denken, abgesehen von einigen wenigen Werbebannern seien ihre veröffentlichten Inhalte privat.
    Das ist mit Wirkung vom 1.1.2011 keineswegs mehr so, da es schlicht keine Rolle mehr spielt; eine solche Unterscheidung wird nicht vorgenommen.
    Es ist also in jedem Fall eine Alterskennzeichnung vorzunehmen, sei es auch ein “ohne Alterstufeneinschränkung”, ebenso wie ein Jugendschutzbeauftragter zwingend im Impressum anzugeben ist.
    Alternativ verbleibt für Inhalte ab 12+ Jahren die Option die Zugänglichekeit des Auftritts mittels “persönlich vorgenommener” Personenidentifikation + inkl. Altersüberprüfung einzuschränken bzw. eine Einschränkung der “Sendezeit” vorzunehmen, jeweils in Verbindung mit Alterskennzeichnung und Angabe eines Jugendschutzbeauftragten.
    Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen und potentiell entsprechend auch noch die entsprechenden Abmahnungen!

    ps. Allein die bekloppte Bezeichnung “Sendezeit” in Verbindung mit Webseiten und der Möglichkeit der Einschränkung derselben, macht klar, welche debilen Hansel sich den ganzen Unfug mit der kommenden Fassung des JMStV-E mutmaßlich ausgedacht haben!

    pps. Leider wird es vermutlich nicht ausreichen sich behelfsweise selbst als Jugendbeauftragten zu benennen. Das wird möglicherweise sogar ein Grund für eine Abmahnung darstellen, sofern man nicht die entsprechenden Qualifikationsnachweise aufbringen kann.
    Es verbleibt aber noch die Alternative, sich bei FSM.de für schlappe 4000€ Jahresmindestbeitrag auf deren Jugendschutzbeauftragten zu berufen.

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