Prof. Dr. Johannes Caspar ist vermutlich ein mutiger Mann. Offenbar hegt er keine Angst vor großen Namen. In seiner Funktion als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit der Stadt Hamburg hat Caspar sich schon mit Google angelegt. Jetzt hat er gegen den Betreiber des Social Networks Facebook ein Bußgeldverfahren initiiert.
Stein des Anstoßes lag in der Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen des weltweiten größten Social Networks. Bei diesem Vorgang werden nämlich sowohl das Handy- als auch das E-Mail- Adressbuch der Nutzer einer Auswertung unterzogen. Aus Sicht des Datenschützers sei dies schlicht unzulässig, da dabei auch Daten von Nicht-Mitgliedern und ohne deren Einwilligung erhoben werden. Damit nicht genug des Übels: In einer Mitteilung der Stadt Hamburg heißt es, dass diese Datensätze langfristig gespeichert und für Vermarktungszwecken verwendet werden.
Die beliebte Social-Networking-Plattform sammelt dabei Daten über Nicht-Mitglieder, indem zum Beispiel über die Facebook-App für das iPhone alle im Handy verfügbaren Kontakte an Facebook übermittelt werden. Ähnliches geschieht bei der Neueinrichtung eines Benutzerkontos: Facebook bietet hier an, das E-Mail-Konto des zukünftigen Facebook-Mitglieds nach Kontakten zu durchforsten, um so Freunde auf der Facebook-Plattform ausfindig zu machen.
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Laut Professor Caspar hätten die Beschwerden besorgter Bürger über die Social-Plattform in den vergangenen Monaten zugenommen. Einige finden es offenbar gar nicht lustig, dass Facebook über ihre persönlichen Adressen verfüge und zudem Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen besitze. Die Funktion des Freundefindens bieten auch andere Online-Netzwerke an. Das Besondere an Facebook sei allerdings, dass die Daten von Personen, die dem Netzwerken gar nicht angehörten, trotzdem auf Dauer gespeichert werden würden.
Des Weiteren könnte man laut Caspar anhand der in den Freundschaftseinladungen vorgeschlagenen Kontakte annehmen, dass mit den aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten seitens Facebook auch Beziehungsprofile von Nichtnutzern generiert würde. Bei mehreren Millionen Mitgliedern allein hierzulande sei dies keine schöne Vorstellung. Nicht zuletzt wirft Hamburgs Datenschützer Facebook noch unzulässige Direktwerbung vor, da die Kontakten aus dem persönlichen E-Mail-Adressbuch ein bereits vorgegebener Einladungstext zugesandt werde. An Anklagepunkten mangelt es dem Bußgeldverfahren also offensichtlich nicht. Das Gericht räumt Facebook eine Frist bis zum 11. August 2010 ein, um zu den erhobenen Vorwürfen rechtlich Stellung nehmen. Ich bin gespannt, ob überhaupt und wie Facebook antworten wird.
Hallo,
was ich bemerkenswert finde, ist die Formulierung: “… bin gespannt, ob Facebook antworten wird”
Wir dürfen nicht vergessen: Facebook ist ein privates Unternehmen und muss die selben Gesetze befolgen wie alle anderen auch.