Warner kämpft gegen Songbeats Musikrevolution (Update)
09. Februar 2009 - Redaktion
Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Musikverlage auf Songbeat losgehen, und das obwohl sich das junge Berliner Unternehmen als legaler Start einer Musikrevolution sieht. Eine Revolution, bei der Künstler, Labels, Fans und Unternehmen wie Songbeat eng zusammenarbeiten, um die besten Ergebnisse für jeden Beteiligten zu erhalten. Eine Revolution, die Warner Music anscheinend nicht bereit ist, mitzugehen.
Update: Auf unsere Nachfrage am 11. Februar teilte uns Philip Eggersglüß, Founder und CEO von Songbeat, mit, dass die Entscheidung des Gerichts auf den 12. Februar um 12.00 Uhr verschoben wurde. Natürlich bleiben wir dran und berichten, sobald es Neues gibt.
Aber der Reihe nach: Songbeat findet Musik im Internet – schnell und vor allen Dingen kostenfrei. Um das Angebot zu nutzen, ist nur die Installation des ebenfalls kostenfreien Songbeat-Players erforderlich. Mit dem kann die gefundene Musik nicht nur abgespielt, sondern sogar in der Bibliothek des Programms auf dem eigenen Rechner gespeichert werden. Zumindest 25 Songs. Für weitere Downloads ist eine einmalige Gebühr von knapp 20 Euro fällig. Zusätzlich erlaubt die Software auch die Aufnahme des Musikdienstes last.fm.
Keinen Cent für Künstler und Labels
Songbeat sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite: Musik im Internet zu suchen und anzuhören sei nicht verboten, auch das Herunterladen grundsätzlich erst einmal nicht illegal. Zumal kein Filesharing/keine P2P-Technologie, sondern lediglich clevere Such- und Aufnahme-Funktionen zum Einsatz kommen. Songbeat verwende für das Finden externe Suchdienste wie SeeqPod oder Spool.fm und liste ähnlich wie Google lediglich die Ergebnisse auf, sagt der Betreiber.
Täglich nutzen „hunderttausende Menschen“ Songbeat, und die Künstler und Label erhalten keinen Cent. Warner Music hat nun die Nase voll und will mit einer einstweiligen Verfügung Songbeat untersagen, Warner-Titel anzubieten. Unterstützt wird das Label vom Bundesverband der Musikindustrie (BVMI), der das als Musterverfahren sieht. Am 11. Februar verhandelt das Landgericht Hamburg über die einstweilige Verfügung.
Songbeat sucht immer noch – diesmal nach einer einvernehmlichen Lösung. Im Bereich „Songbeat Discover” gäbe es zum Beispiel Infos zu den Künstlern wie Hinweise auf Konzerte und Alben inklusive Bestelllink. So könnten auch die Musikkonzerne an den Einnahmen beteiligt werden. Mal schauen wie aufgeschlossen sich Warner gegenüber dem neuen Geschäftsmodell und der anstehenden Revolution zeigt.




Songbeat scheint eine tolle sache für mittellose Schüler wie mich zu sein, abgesehen von den 20 Euro. Aber ich finde schon eine Möglichkeit an meine Musik heranzukommen ;-)
[...] die WirtschaftsWoche berichtet, ist die Entscheidung gefallen: Das Landgericht Hamburg erließ im Prozess Warner Music gegen Songbeat eine einstweilige [...]