Der Betroffenheits-Disclaimer

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden…” – diesen Text kennen wir alle. Befindet er sich auf einer Webseite, ist das ein untrügliches Zeichen für absolute Ahnungslosigkeit des betreffenden Homepage-Bastlers. Weniger bekannt hingegen ist das Urteil vom 13. Juni des Landgerichtes Offenbach.
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