YuccaTree Post + » Daniel Schultz http://yuccatree.de Web Jungle's Finest Wed, 01 Dec 2010 14:23:46 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.1 Muss Prothetik reguliert werden? /2010/11/muss-prothetik-reguliert-werden/ /2010/11/muss-prothetik-reguliert-werden/#comments Thu, 04 Nov 2010 15:16:32 +0000 Daniel Schultz /?p=18036 Ein Leben in absoluter Dunkelheit ist für die meisten Sehenden nicht vorstellbar, aber für Blinde ist es Realität. Es gibt zwar Versuche etwa mit „Essen im Dunkeln“ sehende Menschen für diese Problematik zu sensibilisieren, doch macht es einen Unterschied, ob man gewollt und zeitlich begrenzt einer derartigen Einschränkung ausgesetzt ist. Dabei sind die Möglichkeiten, dauerhaft zu erblinden, vielfältig und teilweise unvorhersehbar. Gleichfalls gibt die technologische Entwicklung Hoffnung.

Mit ihrem Smartphone können Blinde heute schon für sie unzugängliche Informationen erschließen. Häufig werden einfach Freunde und Bekannte in sozialen Netzwerken gefragt, was auf einem Bild zu sehen ist, welches kurzerhand dort eingestellt wird. Auch Bilderkennungsdienste wie Google Goggles können visuelle Information übersetzen und stehen somit für Blinde als Sinneserweiterung zur Verfügung. Manch technologische Entwicklung wirkt, als würde sie direkt aus einer Sciencefiction-Serie stammen. Dazu gehört die Forschung an Okularimplantaten und Gehirn-Computer-Schnittstellen, die zwar noch in den Kinderschuhen steckt, aber vielversprechend ist.

In einem anderen Bereich der Prothetik ist man schon deutlich weiter. Der Sportgerichtshof ließ den Läufer Oscar Pistorius, dessen hervorragende Rekorde trotz oder wegen seiner Beinprothesen zu Stande kamen, 2008 nicht an den olympischen Spielen teilnehmen. Mit einem Mal dienen Prothesen zur Erweiterung menschlicher Fähigkeiten, da die Technik diese Fähigkeiten nicht nur auf das normale Niveau anhebt, sondern weit darüberhinaus katapultieren kann. Somit wird nachvollziehbar, dass im militärischen Bereich an Exoskeletten geforscht wird. Anzüge, die erscheinen als wären sie von Tony Stark erdacht und Soldaten in die Lage versetzen, alleine Flugzeuge mit mehreren hundert Kilo schweren Raketen zu bestücken, werden immer realistischer.

Für den Bereich der visuellen Wahrnehmung ist eine Anreicherung der direkt wahrnehmbaren Umgebung mit Informationen aus dem Netz denkbar. Etwa eine Bilderkennungssoftware, die Informationen aus Social-Media-Anwendungen direkt im Sichtbereich platziert: z.B. Wortwolken, die Personen umgeben oder einfach Kommentare und Bewertungen zu erkannten Produkten. Doch ab wann werden Exoskelette und Okularimplantate auch für Menschen ohne offensichtliche Einschränkung so attraktiv, dass sie diese Form der Prothetik nutzen? Noch behilft man sich mit Brillen, um zusätzliche Informationen im Sichtfeld zu platzieren, aber ist es so abwegig sich Technik direkt zu implantieren?

Nicht immer ist die Verwendung einer Prothese so trivial wie bei einer Brille. Augenoperationen sind schwerwiegende Eingriffe und mit einem hohen Risiko verbunden. Wer allerdings sein Augenlicht nicht mehr durch eine riskante Operation verlieren kann, weil er schon blind ist, für den liegt die Hemmschwelle niedriger. Andererseits läuft man bei der rasanten technologischen Entwicklung Gefahr schnell mit veralteter Technik herumzulaufen. Noch vor zwei Jahren hatten die ins Auge eingesetzten Chips gerade mal 100 Bildpunkte, heute sind es schon über 1000 Bildpunkte.

Wahrscheinlich wird es eine mit der Verwendung von Neuro-Enhancern vergleichbare Entwicklung geben. Auch in diesem medizinischen Bereich applizieren sich gesunde Menschen Medikamente, um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Sei es, weil sie den Eindruck haben, ohne die Technologie nicht mit anderen mithalten zu können, als nicht so belastbar oder leistungsfähig zu gelten. Dabei sind heute Menschen sogar bereit, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen und sei es nur um „besser“ (!?) auszusehen, wenn Aussicht auf Erfolg und Anerkennung zu schwinden droht.

Die Fortschritte in der Prothetik führen zu ethischen und rechtlichen Fragen:

Gastbeitrag von Daniel Schultz der sonst auf presseschauer.de bloggt.

[Bild (CC) Flickr/yannick_vernet]

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Böses Bargeld /2010/06/boses-bargeld/ /2010/06/boses-bargeld/#comments Tue, 08 Jun 2010 07:50:45 +0000 Daniel Schultz /?p=15130 Erinnert ihr euch noch an den spektakulären Raub in Schweden, bei dem die Täter mit einem Hubschrauber flüchteten? Die Polizei konnte damals nicht gleich die Verfolgung aufnehmen, da sie mit einer Bombenatrappe am Hangar mit der bezeichnenden Aufschrift „Bombe“ zu kämpfen hatte. Später waren die Ermittlungsbehörden der öffentlichen Kritik ausgesetzt, als zusätzlich bekannt wurde, dass der serbische Geheimdienst BIA die Schweden bereits vor dem Coup gewarnt hatte.

„Es ist einfach nur peinlich, wenn Kriminelle die Polizei mit einem Trick wie aus einem Kinderkrimi austricksen können“ - Aftonbladet via SZ

Wenige Tage später wendete sich das Blatt und die schwedische Polizei konnte einige Verdächtige verhaften. Auch sonst sind in Schweden die Überfälle scheinbar häufig – jeder vierte Angestellte mit Kundenkontakt soll aus eigner Erfahrung von einem berichten können. Jetzt hat man die Quelle des Übels erkannt: das Bargeld, und versucht politisch dagegen Stimmung zu machen. Denn nur dadurch käme es zu Überfällen. Und wenn es kein Bargeld gäbe, dann könne es auch nicht geraubt werden, so die Argumentation der Lobbyisten.

„Wer Bares besitzt, hat etwas zu verbergen“ - Spiegel Online

Ebenso macht man die Existenz von Bargeld für Schwarzarbeit, Geldwäsche und Prostitution verantwortlich. Ja, Prostitution ist in Schweden strafbar. Carin Götblad, die Polizei-Präsidentin von Stockholm, betrachtet Bargeld als „das Blut in den Adern der Kriminalität“. Da ist es kaum verwunderlich, dass die Abschaffung von Bargeld von manchem als Maßnahme für den Arbeitsschutz verstanden wird.

Doch was würde passieren, wenn man die schwedische Krone von heute auf morgen als Zahlungsmittel verbieten würde?

Die Akzeptanz von bargeldloser Zahlung ist sicher hoch genug, um dennoch im Supermarkt oder in Kaufhäusern an Waren zu kommen bzw. diese zu verkaufen. Darunter leiden würden kleinere Geschäfte, die bisher nicht auf ein elektronisches Zahlungsverfahren umgestellt haben.

Aber würde dadurch das organisierte Verbrechen – blutleer – zum Erliegen kommen, wie man nach der Formulierung von Carin Götblad annehmen könnte?

Wohl eher nicht! Zwar mag Bargeld relativ praktisch sein, doch würde der Tauschhandel von Edelmetall gegen Diamanten gegen Juwelen gegen Drogen gegen sonstige illegale Waren oder Dienstleistungen nur bei kleineren Zahlungen komplizierter. Zudem müsste man die Einfuhr und den Besitz von Fremdwährung, wie etwa Euro oder Dollar, verbieten. Sonst wäre mit einer Situation wie früher in Urlaubsgebieten zu rechnen. Zwar könnte man nicht in schwedisches Bargeld wechseln, doch gerade kleine Händler könnten einfach Euro oder Dollar als Zahlungsmittel akzeptieren.

Wieder muss man sich fragen, welche Vorwände vorgeschoben werden, um vermeintlich verlorengegangene Kontrolle zurückzugewinnen. Einfache Lösungen sind ja gerade bei Politikern beliebt und ob überhaupt der gewünschte Effekt eintritt, ist nachrangig, solange damit Handlungsfähigkeit demonstriert werden kann. Wenn man Jahre später feststellt, dass der negative Effekt größer ist, dann will es einfach keiner gewesen sein.

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Kann man Autobahn-Drängelei monetarisieren? /2010/05/kann-man-drangelei-monetarisieren/ /2010/05/kann-man-drangelei-monetarisieren/#comments Sun, 16 May 2010 18:03:48 +0000 Daniel Schultz /?p=14510 Vor einiger Zeit wurde meine Kollegin beim Autofahren fotografiert. Davon mitbekommen hatte sie erst viel später, als Freunde und Bekannte sie darauf ansprachen. Das Foto zeigt die Frontalansicht ihres Autos und diente zur Illustration eines Artikels der Magdeburger Volksstimme. Ihr Gesicht wurde weder verfremdet, noch hatte sie jemand um Erlaubnis gefragt. In der Printausgabe hatte man das Nummernschild unkenntlich gemacht, aber bei der Publikation im Internet hielt man das nicht für nötig. Ein öffentliches Interesse an genau diesem Bild war anscheinend nicht gegeben, da es in dem Artikel um den Ausbau des Magdeburger Bahnhofs und nicht um sie ging.

Ihr seht schon, es soll um das Autofahren, Panoramafreiheit, öffentliches Interesse und Persönlichkeitsrecht gehen. Wenn ich als bekennender Zugfahrer an Autofahren denke, fallen mir zwangsläufig Sachen ein, die ich am Autofahren nicht mag. Sicher, ich muss mir natürlich ständig einreden, lieber mit dem Zug zu fahren, und sehe da nur Vorteile ;-)

Also zu den Unannehmlichkeiten: Stau, Raser und vor allem Drängler. Stau und Raser seien grade mal vernachlässigt. Widmen wir uns also dem Persönlichkeitsrechten von Dränglern und den technischen Möglichkeiten zur Dokumentation ihres Fehlverhaltens. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Autohersteller Entwicklungsplattformen und App-Stores für ihre Fahrzeuge anbieten. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl spannender technischer Spielereien, die man auf einmal anprogrammieren könnte. Im Folgenden möchte ich kurz eine Idee für eine Applikation skizzieren, die für Drängler unangenehm werden könnte.

Man nehme die Heckkamera, den rückseitigen Abstandssensor, den Geschwindigkeitsmesser, das GPS, eine Laufschrift am Rückfenster und eine Publikationsplattform irgendwo im Internet. Wenn ein Drängler eine bestimmte Distanz in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit unterschreitet, beginnt die Bordkamera zu filmen. Geschwindigkeit und Datum/Uhrzeit werden beim Aufzeichnen des Videos im Bild mit festgehalten. Eine Laufschrift mit folgendem Spruch ist optional.

„Watch you on tailgatetoblameyourself.com“

Sie wäre leicht durch einen markanten Aufkleber oder ähnliches zu ersetzten und soll nur interessante Reaktionen bei Dränglern hervorrufen.

Nun sitze der Anbieter der Applikation und Plattform in einem Land, in dem das Persönlichkeitsrecht keinen so hohen Stellenwert hat wie in Deutschland. Sobald der Grenzwert wieder überschritten ist, wird das Video, nach Bestätigung durch den Fahrer, auf die Plattform hochgeladen. Falls der Fahrer die Applikation mit Social Media Plattformen verknüpft hat, wird das Video dort verbreitet. Der Drängler braucht die genaue URL nicht zu wissen, der soll ruhig viel auf der Plattform rumklicken, wenn er sich finden möchte.

Für Autoversicherer könnte der Plattformbetreiber einen Interessanten Service bieten, der unterm Strich dazuführen könnte, dass die Drängler zum Teil die Monetarisierung indirekt übernehmen würden. So wäre es möglich dem Versicherungsunternehmen eine Schnittstelle zu bieten, über die das Unternehmen prüfen kann, ob ein Versicherungsnehmer als Drängler unangenehm auffällt. Natürlich wäre es hierfür im Sinne des Plattformbetreibers, die Autokennzeichen für die veröffentlichte Kopie unkenntlich zu machen. Nicht dass der Versicherer auf die Idee käme, Heerscharen von Praktikanten wären billiger. Das sich für den Drängler die Versicherungsprämie erhöht, ist die logische Schlussfolgerung. Für Werbung aus dem Autoversicherungsumfeld dürfte die Plattform ebenfalls interessant sein.

Angenommen jemand aus Deutschland würde diese Applikation nutzen und Videos von Dränglern auf die Plattform laden, so verstößt er unter Umständen gegen das Persönlichkeitsrecht. Wenn der Abstand zum Drängler groß genug wäre, so könnte die Aufnahme durch die Panoramafreiheit gedeckt sein, was durch den geringen Abstand hier nicht der Fall sein dürfte. Nun stellt sich aber die Frage nach dem öffentlichen Interesse, welches in bestimmten Situationen von Gerichten als höheres Rechtsgut abgewogen wird. Ob bei Verkehrssicherheit zutrifft, müssten im Zweifel Richter entscheiden.

Andererseits handelt es sich mitunter um dokumentierte Nötigung. Wenn der eine nun auf sein Persönlichkeitsrecht pocht (gesetzt den Fall die Richter haben in diese Richtung abgewogen), dann kann der andere, so er es nicht schon getan hat, wegen Nötigung den Rechtsweg beschreiten. Inwieweit das Videomaterial und die Informationen aus dem GPS gerichtstauglich sind sei mal dahin gestellt.

Auch die Durchsetzbarkeit könnte sich je nach Aufbau des Dienstes als schwierig erweisen. Es könnte eine anonyme Uploadfunktion geben. Zwar würde dann dem Fahrer die Möglichkeit genommen das Video automatisch zu Verbreiten, aber es würde es dem Drängler ungleich schwerer, wenn gar unmöglich machen, gegen diese Form der Denunziation vorzugehen. Es versteht sich von selbst, dass der Plattformtreiber Interesse an der Authentizität des Videomaterials hat, da sonst seine Glaubwürdigkeit schnell verschwinden würde – samt seiner Kunden.

Ein ehemaliger Klassenkamerad meinte einmal, drängeln zu müssen, die vor ihm fahrenden Zivilpolizisten sahen sich genötigt, sich für ein einjähriges Fahrverbot einzusetzen.

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