Wer als Wirt während der WM ein TV-Gerät für seine Gäste bereitstellt, muss löhnen, und zwar 29,76 Euro pauschal für die ganze WM, allerdings nur bis 106 cm Bildschirmdiagonale. Die Gebühr fällt nicht etwa für die Übertragung der Spiele an, sondern für die zu hörende Musik: Der WM-Song “Waka Waka” von Shakira, demnächst vielleicht aber auch “Schland oh Schland” von Uwu Lena oder was sonst so alles an Musik eingeblendet wird – sogar die eine oder andere ausländische Nationalhymne.
Eigentlich müsste der Veranstalter fürs Public Viewing ja löhnen: Fußballspiele sind nicht urheberrechtlich geschützt, die FIFA vergibt lediglich Sendelizenzen. ARD, ZDF und RTL dürfen alleinig in Deutschland die WM zeigen, sind aber so großzügig, Public Viewing Pauschal zu gestatten. Theoretisch kann also jeder vor seiner Tür ein Mini-Public-Viewing auf dem Bürgersteig veranstalten, was zum Beispiel Berliner Kneipen an jeder Ecke tun. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht, denn in der Rechnung fehlt noch die GEMA.
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Wer öffentlich Musik aufführt, muss löhnen. Bierzelte und Diskotheken zahlen schon immer und Live-Musiker sowieso, selbst wenn sie ihre eigenen Songs spielen und später aus dem Topf weniger zurück erhalten, als sie für ihre Auftritte einzahlen mussten. Dass die Fußballspiele der WM auch als öffentliche Musikaufführung gelten, ist weniger bekannt. Sogar die Aachener St.-Donatus-Schützengesellschaft 1834 Brand, dessen Vereinsheim üblicherweise eher für Mitglieder gedacht und keine öffentliche Kneipe sein dürfte, hat Post von der Gema bekommen, weil sie einen Fernseher herumstehen haben.
Öffentlich ist offenbar alles, was nicht im Wohnzimmer oder im eigenen abgegrenzten Garten stattfindet. 29,76 Euro kostet der Spaß pro TV-Gerät, das aber nicht zu groß sein darf. Für große Fernseher mit Diagonale oberhalb von 106 cm sind 114,93 Euro zu berappen, ab einer Leinwandgröße von 100 Quadratmetern sogar 171,50 Euro, wie die GEMA auf ihrer Webseite mitteilt. Ausgenommen von diesem Pauschaltarif sind übrigens “Vorführungen mit Veranstaltungscharakter”.
Die Preise gelten also nur für Geräte, die still vor sich hinrieseln. Wer ne Leinwand mit Bratwurstbude aufstellt und Flyer verteilt, sollte etwas mehr auf dem Konto haben. Das war auch 2006 nicht anders, nur etwas preiswerter. Gezahlt wird wegen der gespielten Musik, was sogar einige Nationalhymnen umfasst wie die von Ghana. Philip Gbeho, der “God Bless Our Homeland Ghana” schrieb, verstarb 1976 – die Hymne ist also noch bis zum Jahr 2046 GEMA-pflichtig. Den Brander St. Donatusschützen ist das egal. Sie verzichten kurzerhand darauf, die WM im Vereinsheim anzuschauen.
P.S.: Ich bin gerade dabei, einen Song für die Vuvuzela zu komponieren. Da sie nur einen Ton kann und die Variation der Tonlänge unter die Interpretationsfreiheit fällt, mein Song also permanent gespielt wird, müsste ich noch während dieser WM ziemlich reich werden…
[via Gulli]
Was wäre wenn ich einfach den Ton abstelle?
Wenn nichts aus dem Fernsehr kommt ist es auch nicht GEMA pflichtig…
@CCarpo Wetten, dafür gibts ne Klausel?
Auf größeren Fernsehern kann man also im gleichen Zeitraum mehr Musik hören? Interessante These, die die GEMA da aufstellt…