Der Betroffenheits-Disclaimer

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden…” – diesen Text kennen wir alle. Befindet er sich auf einer Webseite, ist das ein untrügliches Zeichen für absolute Ahnungslosigkeit des betreffenden Homepage-Bastlers. Weniger bekannt hingegen ist das Urteil vom 13. Juni des Landgerichtes Offenbach.

Aber zunächst zum Orignal:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.

Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und wir machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen.

Das ist der volle Wortlaut des Monsters. Dass es sich hierbei um groben Unfug handelt – wer sich distanziert, soll schließlich nicht verlinken – und das LG Hamburg auch noch falsch zitiert wurde, sollte sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben. Außerdem ist es juristisch strittig, ob Disclaimer überhaupt irgend eine Wirkung haben, da sie meistens nur den Versuch darstellen, ein eventuell illegales Verhalten des Seitenbetreibers irgendwie zu legitimieren.

Trotzdem meldet Google weiterhin etwa 467.000 Treffer, wenn man nach diesem Text sucht, wobei es sich natürlich auch um Texte über diesen Disclaimer handeln kann. Messerscharf hat das Satire-Blog Sheng Fui die Marktlücke erkannt: Weiterhin scheint ein großer Bedarf an nutzlosen Disclaimern im Web zu herrschen. Lorenz Meyer, der Kopf hinter Sheng Fui, tüftelte einen wirklich wasserdichten Disclaimer aus und stellt diesen selbstlos allen Webmastern zur Übernahme ins eigene Impressum zur Verfügung:

Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.

Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.

Und die Copy & Paste-Artisten ließen sich nicht lange bitten. Immer mal wieder meldet Sheng Fui neue Erfolge an der Disclaimer-Front, wenn mal wieder ein Blog auf den Zug aufgesprungen ist. Auch wenn es sich in einigen Fällen ganz klar seinerseits um einen Scherz handelt, wage ich das für die meisten Fälle doch zu bezweifeln. Google meldet immerhin schon über allerlei Fundstellen für den alternativen Disclaimer. Bleibt nur, Laurenz Meyer für diesen unschätzbaren Beitrag für Rechtssicherheit im Netz zu danken.


 
 
 

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