DMCA: Twitter musste Tweet löschen
27. April 2010 - Andreas Floemer
Wer hätte gedacht, wie leicht man auch auf Twitter das Urheberrecht verletzen kann? Was könnte man schon auf 140 Zeichen schon verkehrt manchen, dass es jemanden derart erzürnt, um die Wachhunde des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) auf den Plan zu rufen? Doch ein Tweet genügt schon. Klingt verrückt, ist aber passiert. So musste Twitter nach einem Ersuchen der DMCA einen Tweet von JP’s Blog zurückziehen.
In dem Twitter-Update von JP ging es um einen Blogpost über ein geleaktes Album von der Band “The National” inklusive eines Links zur Vorbestellung auf Amazon, viel schlimmer aber noch, zwei weitere URLs, die zum Download zweier Songs des unveröffentlichten Albums führen (Box.net und Mediafire).
Durch die Löschung des Tweets und des immer noch verfügbaren Blogposts wurde wieder einmal der Streisand-Effekt ausgelöst – mehr Aufmerksamkeit wurde durch die Löschung auf das “The National”-Album gelenkt als ohne die Aktion. Das Blog “Techdirt” nahm sich bereits des Themas an und stellt die richtigen Fragen:
- Verstößt ein Tweet mit dem Link zu einem Blog, das die Informationen über ein geleaktes Album bringt, gegen das Urheberrecht? Er enthält doch keine verletzenden Inhalte. Somit ist die Löschung des Twitter-Updates völlig unzulässig gewesen. Weiterer Aspekt: Was ist mit Retweets? Die müssten dann auch alle gelöscht werden.
- Wäre JP’ Blog nicht eher das richtige Angriffsziel der DMCA gewesen? Schließlich verlinkt er von hier auf das Urheberrecht verletzendes Material. Doch genauso wie sein Tweet hostet er die Inhalte nicht selbst, sondern diese liegen auf den üblichen verdächtigen Seiten. Daher ist JP’Blog ist immer noch online und erfreut sich seitdem bestimmt noch größerer Beliebtheit als zuvor.
[via Arstechnica]
immer wieder verrückt wie mit dne neuen Medien umgesprungen wird….