Die Kölner Smartbook AG hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erwirkt (PDF). Hintergrund ist ein Streit um den Markennamen “Smartbook”. Weil wir den Namen “Smartbook” in einem Beitrag vergangene Woche mit Nokia in Verbindung gebracht haben, sind wir über das Kölner Rechtsanwaltsbüro WILDE.Rechtsanwälte von der Smartbook AG ebenfalls dazu aufgefordert worden, das zu unterlassen. Ein sehr bedenklicher Schritt, der mich dazu veranlasst hat, die Aufforderung mit einem offenen Brief zu beantworten.

Folgendes Schreiben habe ich gerade per E-Mail an Dagmar Frey und Steffen Wilde von WILDE.Rechtsanwälte, sowie an die Presseabteilung der Smartbook AG geschickt:

Sehr geehrte Frau Frey,
Sehr geehrter Herr Wilde,
Sehr geehrte Smartbook AG,

Nach Ihrem Schreiben vom vergangenen Freitag per E-Mail und Samstag per Post habe ich meinen Beitrag auf YuccaTree Post+

entsprechend abgeändert. Das Wort “Smartbook” wird nun in meinen Beiträgen nicht mehr mit anderen Herstellern als der Smartbook AG in Verbindung gebracht. Ich möchte allerdings klarstellen, dass ich das nur ausnahmsweise getan habe, weil mir derzeit die Mittel fehlen, es auf die eigentlich notwendige Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Ich kann die Aufregung der Smartbook AG zwar in gewisser Weise nachvollziehen, nachdem es mit Qualcomm um einen Namensstreit geht und sie nun laut Ihrer heutigen Pressemeldung eine einstweilige Verfügung gegen den US-Hersteller erwirkt haben.

Dass die Smartbook AG allerdings über eine Anwaltskanzlei Blogger und Journalisten auffordert, ein Wort nicht mehr mit anderen technischen Geräten in Verbindung zu bringen, erscheint mir – sagen wir es mal so – ungewöhnlich und übertrieben. Kommt als nächstes vielleicht die Firma Oral-B und verbietet mir, den Begriff “Zahnbürste” mit den Zahnpasten anderer Hersteller in Verbindung zu bringen? Oder sichert sich vielleicht Mercedes Benz das Wort “Lenkrad”, wonach ich meinen Volkswagen dann nur noch mit einem Steuerrad lenken darf? Kurz gesagt: Soll ich jetzt vor jedem Wort, das ich schreibe, vorher im Markenregister nachschlagen, ob ich es benutzen darf?

Ich denke, Sie haben mit der Aktion einen für den Journalismus gefährlichen Weg eingeschlagen, der jetzt anderen Unternehmen Tür und Tor öffnet, um Journalisten ebenfalls die unsachgemäße Nutzung ihrer Markenartikel zu verbieten. Sie sind juristisch selbstverständlich bewanderter als ich, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen aufgrund Art. 5 GG (freie Meinungsäußerung) einen Strich durch die Rechnung machen würde. Ich frage mich ernsthaft, ob die Smartbook AG durch dieses Vorgehen nicht einen noch viel größeren Schaden erleidet. In Anbetracht dessen würde ich mich freuen, wenn Sie Ihr Vorgehen noch einmal überdenken!

Eine Kopie dieses offenen Briefes werde ich gleich in einem neuen Beitrag auf www.yuccatree.de veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Vielmeier

YuccaTree Post +
(ehemals yuccatree.de)

In der einstweiligen Verfügung hat die Smartbook AG erwirkt, dass Qualcomm den Namen “Smartbook” in Zusammenhang mit tragbaren Computern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verwenden darf. Die Smartbook AG hält in Deutschland die Wortrechte an dem Begriff. Eine Ausdehnung der Wortmarke auf den EU-Raum ist angemeldet und wird derzeit von den Behörden geprüft.


 
 
 
 

4 Kommentare zu “Einschränkung der freien Meinungsäußerung? Offener Brief an die Kölner Smartbook AG”

  1. weipah - 1. September 2009 um 12:00

    Ich finde sowohl die Suche in der deutschen Wikipedia nach dem Begriff “Smartbook” sehr interessant, als auch die englischsprachige Wiki-Seite mit dem Satz:

    “In Germany, the word Smartbook is a trademark registered by SMARTBOOK AG. Therefore, in Germany the word may not be used in the sense described in this article.”

    Mir scheint der Sachverhalt wird immer weiter ins Lächerliche getragen.
    Wie kann man solch einen Markennamen überhaupt zulassen?

  2. Ralf - 1. September 2009 um 12:05

    Das ist mal wieder ein sehr trauriges Beispiel, wie Unternehmen mit potentiellen Kunden umgehen. Ich für meinen Teil werde nun darauf achten, dass ich auf keinen Fall Produkte der Firma Smartbook AG © ® (habe ich irgendein Registerzeichen vergessen?) kaufen werde. So einen Blödsinn möchte ich nicht noch finanziell unterstützen …

  3. Rafael - 1. September 2009 um 12:35

    Moin,

    Art. 5GG wird da (zum Glück) nicht helfen, da dies ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat ist und nicht zwischen Privat- oder Geschäftsleuten angewendet wird.

    Andererseits halte ich es für diskussionswürdig ob der Begriff Smartbook geschützt gehört, Schöpfungshöhe erreicht und ob einem Blog die Verwendung untersagt werden kann.

    Gruss,

    Rafael

  4. pixeltunes - 1. September 2009 um 12:57

    Ich hatte auch Bedenken als ich vor ein paar Tagen das ganze mitbekommen habe. Genauso frage ich mich ob ein Gericht das hier absolut notwendige Feeling hat einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken.
    Ich kann mir aber vorstellen das eine Intervention bei dem Hersteller mehr Sinn macht als bei den Rechtsverdrehern. Die wären ja schön blöd wenn sie sich selber den Geldhahn zudrehen würden.
    Positiv anzumerken ist das die RA so locker geblieben sind. Gibt bestimmt ein paar Abmahnanwälte die da richtig drauf gehauen hätten.
    VG
    Oli

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