Schreiben vom Anwalt: Ich darf das Wort “Smartbook” nicht mehr benutzen

Die Marke “Smartbook” ist offenbar geschützt, wie ich durch das Schreiben einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei erfuhr, das mich heute erreichte. Von mir aus soll sie das sein. Aber dass ich den Begriff “Smartbook” deswegen nicht mehr in einem anderen Zusammenhang verwenden darf, das wundert mich doch.

Das Schreiben der Kanzlei Wilde Rechtsanwälte erhielt ich gerade per E-Mail. Es war sehr freundlich formuliert. Andere Kollegen meiner Zunft wurden für Ähnliches auch schonmal abgemahnt. Stattdessen forderte man mich nur dazu auf, einen Beitrag zu ändern oder zu löschen, das Wort “Smartbook” ohne böse Absicht in Zusammenhang mit der Firma Nokia erwähnt hatte.

In dem Schreiben teilt mir Rechtsanwalt Steffen Wilde mit, dass das Wort “Smartbook” eine eingetragene Wortmarke der Kölner Smartbook AG sei:

Wir haben festgestellt, dass Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung die Marke „SMARTBOOK“ für ein unter anderem durch das US-amerikanische Unternehmen Qualcomm Inc. beworbenes Produkt ohne Einverständnis der SMARTBOOK AG nutzen. Beispielhaft nehmen wir Bezug auf den unter der Adresse

/2009/08/nokia-rustet-weiter-auf-smartbook-n900-und-mobileszahlungsmittel-money/

abrufbaren Beitrag mit dem Titel „Nokia rüstet weiter auf: Smartbook N900 und mobiles Zahlungssystem “Money”“ vom 27.08.2009.

Dabei ging es letztendlich wohl um die Überschrift und den Satz: “Heute hat Nokia mit dem N900 ein weiteres ‘[verbotener Begriff]‘ vorgestellt.” Ich habe das Wort als Synonym für die vielen Bezeichnungen verwendet, die für derartige Geräte derzeit kursieren ohne zu wissen, dass der Begriff geschützt ist, aber natürlich auch ohne zu wollen, dass die Smartbook AG dadurch Schaden nimmt. Die Anwaltskanzlei lässt das als Unwissenheit durchgehen und schreibt als Begründung:

Die SMARTBOOK AG legt erheblichen Wert auf die von ihr geschützten Marken, die sie seit Jahren als Unternehmenszeichen und Produktmarken nutzt. Die von Ihnen vorgenommene Nutzung der Marke „SMARTBOOK“ kann zu Schädigungen der durch die Markeneintragungen erlangten Position führen. Mit der vorbenannten Berichterstattung entsteht für den Leser der Eindruck, dass es Dritten gestattet sei, den Markennamen „SMARTBOOK“ in der dargestellten Form zu nutzen.

Ich werd das hier nicht beurteilen, sondern denke mir nur meinen Teil. Ich habe die Begriffe ausgetauscht und werde sie von nun an nicht mehr verwenden.

Weil ich mir keinen weiteren Ärger einhandeln will, habe ich die Kommentare zu diesem Beitrag geschlossen. Die zum ursprünglichen Artikel auch.