30. Juli 2009 - Jürgen Vielmeier

Schöner Preisnachlass: Durch den Fehler eines Mitarbeiters tauchten Laptops der Marke MacBook Air beim Online-Versandhändler Otto für knapp 50 Euro auf. Etwa 2.000 Menschen bestellten die Geräte, bevor Otto reagieren konnte. Der Versandhändler beruft sich nun auf einen Irrtum, die Käufer fordern die Auslieferung der Geräte zum genannten Preis – oder zumindest ein Eingeständnis des Fehlers.
Versandbestätigungen per E-Mail
Am Dienstagnachmittag verbreitete sich die Meldung auf Twitter, dass Apple-Laptops für knapp 50 Euro zu kaufen seien: neben dem Macbook Pro auch das Macbook Air. Findige Kunden griffen sofort zu: die Geräte kosten sonst mindestens 1.699 Euro. Florian Meyer von Scherzinfarkt erfuhr am Dienstag um 14 Uhr von Ottos “Rabattaktion” und zögerte nicht lange. Er kaufte gleich drei Geräte, zahlte per Kreditkarte und machte zum Beweis Screenshots der Versandbestätigungen, die er per E-Mail erhielt. Erst am nächsten Tag, offenbar als Otto-Vorstandschef Hans-Otto Schrader von der Sache erfuhr, meldete sich Otto per Telefon. Meyer hat die Ereignisse hier minutiös und sehr schön festgehalten.
In der Tat: Ein MacBook für 49,95 Euro. Screenshot: Florian Meyer.
Otto: Kunden hätten den Preis nicht wirklich ernst nehmen können
Er zog einen Anwalt und Verbraucherschützer zu Rate, die ihm jedoch wenig Hoffnung machten, dass er die bestellten Geräte bekomme. Otto beruft sich auf §119 BGB: Bei Falschauszeichnung der Ware wegen Irrtums ist ein Kaufvertrag nichtig. So argumentierte der Versandhändler denn auch vor den Käufern der Schnäppchen-Laptops: Diese hätten doch nicht ernsthaft damit gerechnet, die Laptops wirklich so billig kaufen zu können.
Der Fehler ist laut Otto einem Mitarbeiter bei der Auszeichnung der Ware passiert. Er wollte ein Angebot aus Laptop und einer dazu passenden Tasche für 49,95 Euro zusammenstellen. Weil er ein Häkchen vergessen habe, sei der Preis für die Tasche den Laptops zugeordnet worden. Müsste Otto die Geräte wirklich ausliefern, würde der Schaden mehrere Millionen Euro betragen. Meyer besteht nicht auf die Lieferung des Gerätes, aber er bemängelt, dass Otto versuche sich rauszureden ohne den Fehler zuzugeben. Auch der Journalist Richard Gutjahr, der ein Gerät bestellte, zeigt sich verwundert über Ottos seltsamen Umgang mit der Panne. Bei einigen Käufern hätten sich die bestellten MacBooks in der Versandbestätigung auf wundersame Weise in Taschen verwandelt, andere Bestellungen seien einfach storniert worden. Das Mindeste sei eine Entschuldigung, fordert Meyer.
bla. der soll mal nicht so rumheulen. otto hat den fehler ja doch schliesslich zugegeben…
Bei einigen setzt vor lauter Gier wirklich der Verstand aus …
Hier macht es sich Otto zu einfach. Denn selbstverständlich befreien klar erkennbare Irrtümer bei der Preisauszeichnung den Anbieter von der Pflicht zum Vertragsabschluss zu diesem Preis. Ist allerdings – wie im vorliegenden Fall – ein Vertrag zustande gekommen (denn der Kunde hat das Angebot angenommen, die (elektronische) Bestätigung war die Zustimmung des Anbieters), kann der Vertrag nicht einfach wieder gelöst werden. Dann ist er nicht nichtig, sondern kann nur vor Gericht bekämpft werden.
@Nicht du
man du hast echt Ahnung wow ich bin echt beeindruckt von der Kompetenz du komiker
@Gerhard W. Loub
Mitnichten. Wenn die AGB vorausschauend gestaltet sind (wovon ich bei Otto ausgehe), kommt ein Vertrag sogar erst mit Zusendung der Ware zustande. Automatisch erstellte, elektronische Kaufbestätigungen besagen überhaupt rein gar nichts.
“Ganz fuchsig” hat man dann den Fehler zu vertuschen versucht,
anstatt wie ein braver Junge zu beichten.
#epic_fail
Ich mach mal eben ´n Mashup :-)
Gerhard W. Loub:
Nope. Bei Irrtümern dieser Art eher nicht. Zudem der Vertrag auch nur mit einer ausdrücklichen einverständnis seitens Otto zustande käm. Denn bei (Online-)Shops gibt der Kunde das Angebot ab und der Anbieter(Shop) kann dann sagen ob er das Angebot annimmt. Nur weil er es im Geschäft oder Online-Shop darstellt heisst es nicht das der Shop damit schon das Angebot gemacht hat und auch nicht das Angebot vom Kunden auch annehmen muss.
Ach schon gut. Versandbesätigung war schon raus. Na denn. ;)
Ignorier den vorigen Post. :)
Kategorie: unnützes Wissen oder auch Sommerloch