Exit Polls: Wählerumfragen + Twitter = Wahlbetrug?

Politik ist nicht mehr, was sie war, seit es Twitter gibt. Vor einigen Wochen , dass Twitter die Bundestagswahl beeinflussen könnte – weil einige Politiker vielleicht nicht dicht halten können.

Casus knacksus sind die so genannten Exit Polls. Forschungsinstitute fragen Wähler direkt nach der Stimmabgabe, für welche Partei sie gestimmt haben. Auf Basis dieser Umfrage-Ergebnisse können Medien bereits kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr erste Hochrechnungen übermitteln. Diese sind in der Regel sehr akurat – und auch notwendig: Weichen sie sehr stark von den offiziellen Ergebnissen ab, ist das ein Indiz für Wahlbetrug.

Wählerumfragen am Wahltag abschaffen?

Ergebnisse der Exit Polls werden allerdings schon vor der Schließung der Wahllokale an die Parteien weitergeleitet, damit sich Politiker auf Reden und Stellungnahmen vorbereiten können. Die oben genannten Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass die Gefahr groß ist, dass jemand dort nicht dicht hält und die Ergebnisse schon vorab twittert. Erreichen derartige Tweets eine breite Öffentlichkeit, können sie noch unentschlossene Wähler und damit die ganze Wahl beeinflussen. So oder so könnten Parteien aller Couleur die Wahl anfechten, wenn Ergebnisse vorab getwittert würden.

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Wahlleiter und Abgeordnete von SPD und CDU machen sich deswegen Sorgen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagt, es lohne sich, über ein Verbot der Wählerbefragungen nachzudenken. Dann gäbe es allerdings auch keine Hochrechnungen am Wahlabend mehr, und die Gefahr einer Wahlfälschung steigt. CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär fordert alle Eingeweihten zu einem “Kodex des Stillschweigens” auf.

Die beste Lösung wäre wahrscheinlich, dass die Forschungsinstitute die Ergebnisse bis 18 Uhr zurückhalten. Sofern sie es denn wenigstens schaffen, bis dahin dicht zu halten …

3 Gedanken zu „Exit Polls: Wählerumfragen + Twitter = Wahlbetrug?“

  1. Mit welcher gesetzlichen Grundlage sollte denn die Wahl dann angefochten werden? Welches Gesetz spricht denn dagegen, dass man Leute nach der Wahl bittet zu sagen welche Partei sie denn gewählt haben. Diese Ergebnisse darf man doch dann auch veröffentlichen…
    Um ehrlich zu sein habe ich auch vor Wahlbetrug nicht wirklich angst. Ich bin zwar von natur aus etwas paranoid – aber so schlimm ist es dann nun doch noch nicht.

  2. Es kommt auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. NACH der Schließung der Wahllokale ist das ja kein Problem. Aber solange die Wahl noch läuft, also vor 18 Uhr, und viele noch nicht gewählt haben, kann das natürlich erheblichen Einfluss auf den Wahlausgang nehmen. Das müsste sich dann keine Partei gefallen lassen.

  3. “Das müsste sich dann keine Partei gefallen lassen.”

    Naja klar… über die mögliche Wirkung einer vorzeitigen Veröffentlichung bin ich mir bewusst – aber auf welcher juristischen Basis könnten “Parteien sich das nicht gefallen lassen”?
    Gibt es dazu Gesetze?
    Ist der Zeitpunkt von Umfragen und deren Veröffentlichung gesetzlich eingeschränkt?

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